Über uns

Wer wir sind

MotorCheck wurde mit einer klaren Mission gegründet: Fahrzeugdiagnose soll für jeden verständlich und zugänglich sein. Zu oft werden Fahrzeughalter mit technischem Fachjargon konfrontiert, ohne zu verstehen, was wirklich mit ihrem Auto nicht stimmt. Wir ändern das.

Unser Ansatz ist dokumentarisch: Wir zeigen Ihnen, was wir finden. Jede Diagnose wird mit klaren Erklärungen und, wo möglich, mit Fotos oder Messwerten belegt. Sie entscheiden dann informiert, welche Schritte Sie unternehmen möchten. Kein Druck, keine versteckten Empfehlungen.

In Graz haben wir uns als zuverlässiger Ansprechpartner für Fahrzeughalter etabliert, die Wert auf Transparenz und technische Kompetenz legen. Ob Gebrauchtwagenkauf-Check, Diagnose einer Warnleuchte oder die jährliche §57a-Begutachtung — wir sind Ihr neutraler Partner.

Team MotorCheck
100%
Transparenz
OEM
Ersatzteile
AT
Österreich

Unsere Werte

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Vertrauen

Wir bauen auf langfristige Kundenbeziehungen. Vertrauen entsteht durch Ehrlichkeit, Transparenz und die konsequente Einhaltung unserer Versprechen.

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Qualität

Wir verwenden ausschließlich hochwertige Ersatzteile und arbeiten nach den Vorgaben der Fahrzeughersteller. Qualität ist für uns kein Versprechen, sondern ein Standard.

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Kompetenz

Unser Team wird regelmäßig geschult, um mit der rasanten Entwicklung der Fahrzeugtechnik Schritt zu halten — von klassischen Verbrennern bis zu modernen Elektrofahrzeugen.

Österreichische Sicherheitsstandards

Als österreichischer KFZ-Betrieb sind wir den hohen Sicherheitsstandards der österreichischen Straßenverkehrsordnung verpflichtet. Alle Reparaturen und Wartungsarbeiten werden so durchgeführt, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie sicher auf Österreichs Straßen unterwegs sind.

§57a KFG — Die österreichische Hauptuntersuchung

Die §57a-Begutachtung (Pickerl) ist die österreichische Entsprechung der deutschen HU. Sie prüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen. PKW müssen in der Regel alle drei Jahre (nach der ersten Begutachtung nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre) zur Prüfung. Wir sind als §57a-Begutachtungsstelle zugelassen und führen diese Prüfung durch.